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   BSG, 22.03.2010 - B 13 R 70/10 B   

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BSG, 22.03.2010 - B 13 R 70/10 B (https://dejure.org/2010,40906)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2010 - B 13 R 70/10 B (https://dejure.org/2010,40906)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2010 - B 13 R 70/10 B (https://dejure.org/2010,40906)
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  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der

    Auszug aus BSG, 22.03.2010 - B 13 R 70/10 B
    Ein Rechtsmittelführer darf die Bearbeitung auch noch für den letzten Tag der Frist vorsehen, wenn er die fristwahrende Handlung - ggf unter Einsatz eines Telefaxgeräts - noch rechtzeitig vornehmen kann (vgl Senatsurteil vom 31.3.1993, SozR 3-1500 § 67 Nr. 7 S 16 - mwN auch zur Rechtsprechung des BVerfG; ebenso Urteil vom 26.8.1994 - 13 RJ 11/94, Juris RdNr 16).
  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 11/94

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Unzulässigkeit der Berufung -

    Auszug aus BSG, 22.03.2010 - B 13 R 70/10 B
    Ein Rechtsmittelführer darf die Bearbeitung auch noch für den letzten Tag der Frist vorsehen, wenn er die fristwahrende Handlung - ggf unter Einsatz eines Telefaxgeräts - noch rechtzeitig vornehmen kann (vgl Senatsurteil vom 31.3.1993, SozR 3-1500 § 67 Nr. 7 S 16 - mwN auch zur Rechtsprechung des BVerfG; ebenso Urteil vom 26.8.1994 - 13 RJ 11/94, Juris RdNr 16).
  • BSG, 08.12.2008 - B 5 R 26/08 S
    Auszug aus BSG, 22.03.2010 - B 13 R 70/10 B
    Zudem wird der Vortrag des Klägers, die rechtzeitige Übersendung des Beschwerdeschriftsatzes noch am 1.3.2010 sei ihm aufgrund Unkenntnis und fehlender Ermittelbarkeit der Telefax-Nummer des BSG unmöglich gewesen, dadurch relativiert, dass er in einem früheren Stadium des Verfahrens bereits Schreiben des BSG erhalten hat, auf denen der Telefax-Anschluss des Gerichts angegeben war (vgl Schreiben vom 18.12.2008 unter dem Az B 5 R 26/08 S; zuvor hatte der Kläger am 12.12.2008 eine Eingabe an die zutreffende Nr. 0561/3107-475 erfolgreich per Telefax übermittelt).
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